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Kalthoff & KollegenMitarbeiterstory: Mandanten und Kollegen mit Digitalisierungswissen unterstützen
Unsere Unternehmensberaterin Danica Eykeln absolvierte 2022 eine Fortbildung zur Fachassistentin Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT). Heute erzählt sie euch, wie sie ihr frisch erworbenes Wissen in den...
Kalthoff & Kollegen zum sechsten Mal in Folge Top Steuerberater
Wir freuen uns sehr erneut von unserer erfolgreichen Teilnahme am deutschlandweiten Focus-Money-Steuerberatertest 2023 berichten zu dürfen. Im Rahmen einer empirischen Erhebung...
Kalthoff & Kollegen erhält erneut Arbeitgeber-Preis "Top Job"
Bereits zum zweiten Mal in Folge haben wir den renommierten "Top Job"-Award erhalten, der auf Basis einer anonymen Mitarbeiterbefragung sowie eines Audits der Personalarbeit durch das...
Digitale DATEV-Kanzlei 2021
Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ werden innovative Kanzleien ausgezeichnet, die einen hohen Digitalisierungsgrad in Ihrer Arbeitsweise erreicht haben. Die Kanzlei muss sich jedes Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Auszeichnung...
KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen
Ihr Steuerberater in der Hosentasche! Geht nicht? Doch, geht mit unserer App für Ihr Tablet oder Handy. Ganz gleich ob IOS oder Android, die Bedienung geht einfach von der Hand. Wir haben...
Qualität vor Quantität: Steuerberater von Kalthoff & Kollegen erhalten erneut das DStV-Qualitätssiegel
Bereits seit dem Jahr 2009 erfüllen Kalthoff & Kollegen fortwährend den hohen Qualitätsanspruch vom deutschen Steuerberaterverband ins Leben gerufenen Managementstandards. Mit dem...
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Coins im Privatvermögen: Steuerlicher Umgang mit Kryptogewinnen
Vor dem Einstieg in die Kryptowelt stehen Neulinge ohne Informatikkenntnisse in der Regel vor einer Vielzahl von Fragen. Für Laien scheint meist nur eines klar zu sein: Die Funktionsweise des Kryptomarktes ist kompliziert. Eine gründliche Vorbereitung ist daher unabdingbar. Wer Kryptogeschäfte tätigen möchte, sollte sich aber nicht nur über Gewinnpotenziale und Risiken, sondern auch...
Hinweisgeberschutzgesetz: Diese Vorgaben müssen Unternehmen erfüllen
Stellen Sie sich vor, Sie stoßen an Ihrem Arbeitsplatz auf Missstände, von denen die Öffentlichkeit nichts weiß. Wenn Sie den Sachverhalt anzeigen, droht Ihnen der Verlust Ihres Jobs. Schweigen Sie, werden die Vorgänge fortgeführt, ohne dass die Schuldigen Konsequenzen befürchten müssen. Was würden Sie in dieser Situation tun? Um Arbeitnehmer, die Rechtsverstöße melden...
Immobilienverkauf: Haus- und Grundstücksveräußerungen richtig versteuern
Wer sich entschließt, ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück zu veräußern, lässt sich auf ein individuelles Vorhaben ein: Da ganz unterschiedliche Beweggründe zu einem Verkauf führen können und keine Immobilie der anderen exakt gleicht, verläuft jeder Veräußerungsprozess anders. Eines haben aber fast alle Verkäufer gemeinsam...
Einen ausgeben und Steuern sparen: So machen Sie Bewirtungskosten steuerlich geltend
Einer anderen Person Speisen oder Getränke zu spendieren, kann ganz schön kompliziert sein – zumindest im Geschäftsleben. Im Anschluss an die gemeinsame Schlemmerei stellt sich nämlich die Frage, wie die dafür entstandenen Ausgaben steuerlich behandelt werden können. Wer die Kosten absetzen und auf diese Weise...
Aktuelles aus Recht und Wirtschaft
08.05.24 | Online-Veranstaltungen und Umsatzsteuer
Die obersten Finanzbehörden haben einen Erlass zur umsatzsteuerlichen Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten insbesondere auch auf dem Gebiet der Kunst und Kultur verfügt.
Veranstaltungen im Bereich der Kunst und Kultur, aber auch auf dem Gebiet der Wissenschaft, der Bildung, des Sports oder der Unterhaltung werden zunehmend nicht nur in Präsenz, sondern auch über das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netz angeboten.
Dabei sind die Angebotsformen vielfältig. Teilweise werden Live-Veranstaltungen parallel in Echtzeit digital übertragen, teilweise ersetzt die Live-Übertragung die persönliche Teilnahme vor Ort sogar vollständig und vielfach werden Live-Mitschnitte oder vorproduzierte Aufzeichnungen entsprechender Veranstaltungen (wie beispielsweise Konzerte, aber auch Unterrichts- oder Fitnesskurse) digital zum Auf- und Abruf via Streaming oder Download zur Verfügung gestellt.
Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen
Neben der Frage nach dem Leistungsort ist in diesen Fällen auch zu klären, inwieweit Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen anwendbar sind. Dies betrifft vor allem Veranstaltungen auf dem Gebiet der Kunst und Kultur (Streaming von Konzerten, Orchester- oder Theateraufführungen), bei welchen eine Befreiung oder eine Ermäßigung in Betracht kommen kann, aber vermehrt auch Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen, bei welchen ebenfalls eine
Steuerbefreiung möglich ist.
Deshalb haben die obersten Finanzbehörden nun Regelungen zur umsatzsteuerlichen Einordnung von Umsätzen für Online-Veranstaltungsdienstleistungen im B2C-Bereich, insbesondere auch auf dem Gebiet der Kunst und Kultur getroffen.
BMF-Schreiben vom 29. April 2024
(BMF / STB Web)
Artikel vom: 08.05.2024
06.05.24 | Ausschreibungen machen Unternehmen weniger innovativ
Die Innovationsfähigkeit von Unternehmen sinkt, wenn sie öffentliche Ausschreibungen ohne Innovationsanreize gewinnen. Langfristig steht dadurch sogar ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Spiel. Das haben Forschende des ZEW Mannheim festgestellt.
Durch den Gewinn eines öffentlichen Auftrags ohne zusätzliche Vergabekriterien konzentrieren sich Unternehmen stärker auf etablierte Produkte und Dienstleistungen und verlieren sowohl hinsichtlich ihrer Produkte als auch ihrer Prozesse an Innovationskraft. Wenn öffentliche Ausschreibungen also hauptsächlich auf den Preis ausgerichtet sind, fehlt den Unternehmen der Anreiz, in innovative Lösungen zu investieren. Und wenn sich die öffentliche Beschaffung zudem ausschließlich an etablierte Anbieter mit bekannten Produkten oder Dienstleistungen richtet, werden innovative Unternehmen im Zweifel benachteiligt.
"Öffentliche Ausschreibungen spielen eine wichtige Rolle für die deutsche Innovationsdynamik. Derzeit tragen viele nicht-innovative Ausschreibungen im öffentlichen Sektor zu einem innovationsfeindlichen Geschäftsumfeld bei", erklärt Bastian Krieger vom ZEW - Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung Mannheim.
Zusätzlichen Vergabekriterien als Sprungbrett für Innovation
Öffentliche Aufträge mit zusätzlichen Vergabekriterien können hingegen als Sprungbrett dienen, um innovative Produkte und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen. Der Gewinn einer solchen Ausschreibung kann den Zugang zu neuen Kunden und Märkten eröffnen. Durch die Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern können Unternehmen neue Partnerschaften aufbauen, die wiederum Innovationen fördern. Darüber hinaus kann der Wettbewerb um öffentliche Aufträge die Unternehmen dazu anregen, effizienter zu arbeiten und kontinuierlich innovative Verbesserungen vorzunehmen.
(ZEW / STB Web)
Artikel vom: 06.05.2024
06.05.24 | Energiepreispauschale ist steuerbar
Die im Jahr 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale gehört zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem Verfahren entschieden, das als Musterverfahren angesehen wird.
Der Kläger erhielt im Jahr 2022 von seinem Arbeitgeber die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ausgezahlt. Das Finanzamt berücksichtigte diese im Einkommensteuerbescheid für 2022 als steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Der Kläger machte zunächst im Einspruchsverfahren und sodann im Klageverfahren geltend, dass die Energiepreispauschale keine steuerbare Einnahme sei. Es handele sich um eine Subvention des Staates, die in keinem Veranlassungszusammenhang zu seinem Arbeitsverhältnis stehe. Sein Arbeitgeber sei lediglich als Erfüllungsgehilfe für die Auszahlung der Subvention tätig geworden.
Regelung ist verfassungsgemäß
Das Finanzgericht Münster hat die Klage mit Urteil vom 17.04.2024 (Az. 14 K 1425/23 E) abgewiesen. Dabei hat es ausgeführt, dass die Gesetzgebung die Energiepreispauschale in § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG konstitutiv den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zugeordnet habe. Auf einen Veranlassungszusammenhang mit der eigenen Arbeitsleistung komme es daher nicht mehr an.
Diese Regelung sei auch verfassungsgemäß. Aus der Verfassung ergebe sich zudem nicht, dass der Staat nur das "Markteinkommen" besteuern dürfe.
Bundesweit noch tausende Einspruchsverfahren anhängig
Der Senat hat allerdings die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Das Verfahren wurde sowohl von Steuerpflichtigen als auch von der Finanzverwaltung als Musterverfahren angesehen. Bundesweit sind zu der Besteuerung der Energiepreispauschale noch tausende Einspruchsverfahren in den Finanzämtern anhängig. Ob die Revision vom Kläger eingelegt wurde, ist derzeit noch nicht bekannt.
(FG Münster / STB Web)
Artikel vom: 06.05.2024
02.05.24 | Steuerliche Gewinnermittlung: Zur Berechnung von Überentnahmen
Bei der steuerlichen Gewinnermittlung eines Unternehmens sind Schuldzinsen dann nicht abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt worden sind. Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahres übersteigen.
Durch die gesetzliche Regelung (§ 4 Abs. 4a EStG) soll die Verlagerung privater Schuldzinsen in den betrieblichen Bereich mittels Entnahme betrieblichen Kapitals zur Finanzierung des privaten Lebensbereichs und Deckung des betrieblichen Finanzierungsbedarfs durch Fremdkapital vermieden werden.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat in einem besonderen Fall nun eine interessante Entscheidung getroffen. Dabei ging es um den Alleingesellschafter einer GmbH, der diese auf sein Einzelunternehmen verschmolz. Das Finanzamt berechnete für das Einzelunternehmen Überentnahmen und erhöhte dementsprechend den Gewinn des Klägers um nicht abziehbare Schuldzinsen. Die Übernahme des positiven Eigenkapitals der GmbH im Zuge der Verschmelzung sei bei der Berechnung der Überentnahmen nicht zu berücksichtigen, da in dieser keine Einlagenleistung des Klägers zu sehen sei.
Übergang des Kapitalkontos als Einlage
Das Finanzgericht hat anders entschieden: In dem Übergang des positiven Kapitalkontos der GmbH auf das Einzelunternehmen sei eine bei der Berechnung der Überentnahme zu berücksichtigende Einlage zu sehen (Urteil vom 19. März 2024, Az. 15 K 15090/22).
Zwar stelle § 4 Abs. 4a EStG eine Einschränkung des Grundsatzes der Finanzierungsfreiheit dar. Diese erscheine jedoch dann nicht geboten, wenn dem Betrieb tatsächlich Kapital von außen zugeführt werde, welches, wäre es im Betrieb selbst gebildet worden, als entnahmefähig anzusehen wäre.
Das Gericht hat allerdings die Revision zugelassen.
(FG Berlin-Brandenburg / STB Web)
Artikel vom: 02.05.2024
02.05.24 | Arbeitskosten in Deutschland
Eine Arbeitsstunde kostete im Jahr 2023 im Schnitt 41,30 Euro und damit rund 30 Prozent mehr als im EU-Durchschnitt von 31,80 Euro. Im EU-weit liegt Deutschland an sechster Stelle.
Im Verarbeitenden Gewerbe kostete eine Arbeitsstunde 2023 durchschnittlich 46,00 Euro und damit rund 44 Prozent mehr als im EU-Durchschnitt (32,00 Euro). Bei den marktbestimmten Dienstleistungen waren die Arbeitskosten in Deutschland mit durchschnittlich 39,80 Euro pro Stunde rund 25 Prozent teurer als im EU-Durchschnitt (31,80 Euro).
Die höchsten Arbeitskosten je geleistete Stunde wurden in Luxemburg (53,90 Euro), Dänemark (48,10 Euro) und Belgien (47,10 Euro) gezahlt. Auch die Niederlande und Frankreich liegen noch vor Deutschland mit 43,30 bzw. 42,20 Euro. Zu den Ländern mit den niedrigsten Arbeitskosten zählen Ungarn (12,80 Euro), Rumänien (11,00 Euro) und Bulgarien (9,30 Euro).
Die höchsten prozentualen Anstiege bei den Arbeitskosten waren 2023 in Ungarn (19,9 Prozent), Rumänien (16,1 Prozent) und Polen (15,9 Prozent) zu verzeichnen. In Italien (1,4 Prozent), Dänemark (2,5 Prozent) und Malta (3,2 Prozent) fielen die Erhöhungen am schwächsten aus. In Schweden sanken die Arbeitskosten sogar (-3,3 Prozent). In Deutschland war der Anstieg mit +4,8 Prozent um 0,5 Prozentpunkte niedriger als im EU-Durchschnitt mit +5,3 Prozent.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom: 02.05.2024
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Auch wenn das neue Heizungsgesetz nun doch weniger Hausbesitzer zum sofortigen Austausch zwingt als befürchtet, steht bei vielen bald eine Modernisierung an.
Welche Finanzierungshilfen gibt es dafür? Einen Überblick gibt Ihnen das Video.
Wie Kryptowährungen besteuert werden
Kryptowährungen werden immer häufiger als Spekulationsobjekt genutzt. Ob und wann dabei Steuern anfallen ist aber wenig bekannt.
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